1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkauf sbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten der Ware sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Kataloge verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit.
2.3. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
3. Preise
3.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Im Falle eventueller Preisirrtümer oder Druckfehler behält sich der Verkäufer vor, den Vertrag anzufechten.
3.2. Die Lieferungen erfolgen auf Kosten des Käufers.
3.3. Lieferungen werden ab einem Netto-Warenwert von € 50,00 ausgeführt.
3.4. Ab einem Netto Warenwert von € 150,00 erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus.
3.5. Vertrags- und Rechnungswährung ist der EURO.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
4.2. Lieferung- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4.4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleitung ist für den Käufer nicht zumutbar.
4.5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
4.6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6. Rechte des Käufers wegen Mängel
6.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
6.2. Bei Lieferung der Ware hat der Käufer diese unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Alle Versandkartons des Verkäufers werden vom ihm mit einem besonderen Sicherheitssteifen verklebt. Bei der Entgegennahme der Lieferung ist dieser Sicherheitssteifen vom Käufer auf Unversehrtheit zu überprüfen. Beschädigungen sind vom Käufer ggf. unverzüglich beim Transporteur schriftlich zu beanstanden. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäufer angezeigt werden. Verdeckte Mängel, d.h. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb vorgenannter Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
6.3. Die Gewährleistung beträgt nach den gesetzlichen Regelungen 24 Monate ab Auslieferung der Ware. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Ein reklamierter Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung in Originalverpackung und ausreichend frankiert an den Verkäufer geschickt werden. Bei unfreien Rücksendungen wird die Annahme durch den Verkäufer verweigert. Werden Betriebsanweisungen des Verkäufers oder Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
6.4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass: a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird; b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält, bis es von einem Mitarbeiter des Verkäufers abgeholt wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
7.2. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der Vorbehaltsware sind unzulässig.
7.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
8. Zahlung
8.1. Der Käufer hat die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag via Überweisung, Lastschriftverfahren, Vorkasse oder Nachnahme zu bezahlen. Ein Versand ins Ausland erfolgt gegen Vorkasse. Die bestellte Ware wird in diesem Fall erst nach Eingang des Rechnungsbetrages an den Käufer abgesendet.
8.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird ein Skonto von 2 % auf den Nettorechnungsbetrag gewährt, im Lastschriftverfahren nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum 3 %.
8.3. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
8.5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
8.6. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.7. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
9. Haftung
9.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffungsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
9.3. Die Haftungsbeschränkungen und – Haftungsausschlüsse in den Ziffern 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Verkäufer tritt als Zwischenverkäufer auf und unterliegt insoweit keiner Herstellerhaftung.
9.4.Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
10. Datenschutz
Der Käufer stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der vom Verkäufer im Rahmen des Bestellvorganges überlassenen personenbezogenen Daten für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich zu. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
11. Sonstiges, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
11.1. Die Rücksendung einer nicht mangelhaften Ware vom Käufer kann nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbahrung mit dem Verkäufer erfolgen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Unfreie Rücksendungen werden vom Verkäufer nicht angenommen. Die Ware muss in unbenutztem Zustand und in der Originalverpackung sein. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt, für den ihm entstandenen Aufwand 10 % vom berechneten Wert der Ware von der Gutschrift in Abzug zu bringen. Der Käufer ist nicht berechtigt, im Voraus ohne Absprache mit dem Verkäufer vom Rechnungsbetrag den Wert der zurückgesandten Ware in Abzug zu bringen.
11.2. Erfolgt die Lieferung in Länder oder Staaten, die hinsichtlich der gelieferten Waren eine strengere rechtliche Behandlung als in der Bundesrepublik Deutschland vorsehen, so entbindet der Käufer sowohl Hersteller als auch Verkäufer von jedweder Haftung. Dies gilt insbesondere bei Lieferung von Waren in Länder, deren Import bestimmungen besondere Auflagen oder Regelungen vorsehen, die die Ausgestaltung der Packungsvorschriften oder Information des Käufers bezüglich gesundheitlicher Risiken betreffen. Eine Lieferung erfolgt in diesem Fall in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Sonstige heute nicht bekannte Regelungen eines Landes, aus dem ein Käufer als Import eur auftritt, sind ausschließlich vom Verkäufer zu vertreten. Hersteller von gelieferten Produkten einerseits als auch der Verkäufer als Wiederverkäufer werden generell vom Käufer der Ware von der Pflicht der Kenntnis und Einhaltung von Import bestimmungen des Lieferlandes entbunden. Entsprechende spätere Ansprüche des Käufers oder Landes bzw. Staates, in das die Lieferung erfolgt, werden ausgeschlossen.
11.3. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.4. Soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
11.5. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit alles sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte unserer Internet-Seiten. Auf die Inhalte evtl. verlinkter Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Für die Gestaltung und deren Inhalte sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.