Mindestalter: 25 Jahre
Theoretischer Unterricht:
12 x 90 min Grundunterricht + 4 x 90 min
Unterricht Kl. A, bei Erweiterung nur 6 x 90 min Grundunterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + vorgeschriebene Sonderfahrten- 5 x 45 min Überland, 4 x 45 min Autobahn, 3 x 45 min Dunkelheitsfahrt
Prüfungsdauer
Prakt.Prfg:60 min
Eingeschlossene Klassen:
A1, M
Für Fahrzeuge:
Krafträder ohne Beschränkung
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Unterricht:
12x90min Grundunterricht + 4 x 90 min Unterricht Kl .A1
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + vorgeschriebene Sonderfahrten - 5 x 45 min Überland, 4 x 45 min Autobahn, 3 x 45 min Dunkelheitsfahrt
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg: 45 min
Eingeschlossene Klassen:
M
Für Fahrzeuge:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
Außerdem zu beachten:
Bis zum vollendeten 18 Lebensjahr beschränkt auf 80 km/h Bei späterem Erwerb der Klasse A nur noch 6 statt 12 Sonderfahrten
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretischer Unterricht:
entfällt
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + vorgeschriebene Sonderfahrten - 3 x 45 min Überland, 1 x 45min Autobahn, 1 x 45 min Dunkelheitsfahrt
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg: 45 min
EingeschlosseneKlassen:
M, L
Für Fahrzeuge:
alle Anhänger die nicht mit der Klasse B gefahren werden dürfen
Außerdem zu beachten:
Klasse B voraussetzung
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretischer Unterricht:
Grundunterricht bei Erwei-
terung 6 x 90 min + 10x90
min Kl. C Unterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + vorgeschriebene Sonderfahrten - 5 x4 5 min Überland, 2 x 45 min Autobahn, 3 x 45min Dunkelheitsfahrt,
wenn Erweiterung von B auf C
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg: 60 min
Eingeschlossene Klassen:
C1
Für Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge über 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Außerdem zu beachten:
Gewerbliche Güterbeförderung zum Teil erst ab 21 Jahren möglich (EWG Nr. 3820/85, AETR)
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretischer Unterricht:
Grundunterricht bei
Erweiterung 6x90 min +
6 x 90 min Kl. C1 Unterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + vorgeschriebene Sonderfahrten - 3 x4 5 min Überland, 1 x 45 min Autobahn, 1 x 45 min Dunkelheitsfahrt,
wenn Erweiterung von B auf C1
Prüfungsdauer
Prakt.Prfg :45 min
EingeschlosseneKlassen: -
Für Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge über 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zulässiger Gesamtmasse (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Außerdem zu beachten:
Gewerbliche Güterbeförderung zum Teil erst ab 21 Jahren möglich (EWG Nr.3820/85,AETR)
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretischer Unterricht:
Grundunterricht bei Erwei-
terung 6 x 90 min + 6 x 90
min Kl. C1 Unterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + vorgeschriebene Sonderfahrten:
Solo 1 x 45 min Überland, 1 x 45 min Autobahn, Zug 3 x 45 min Überland, 1 x 45 min Autobahn, 2 x 45 min Dunkelheitfahrt
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg: Kl.C1 45 min, Kl. C1E 45 min
EingeschlosseneKlassen:
BE
Für Fahrzeuge:
Kl. C1 mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, Kombination nicht über 1200 kg zulässige Gesamtmasse
Außerdem zu beachten:
Gewerbliche Güterbeförderung zum Teil erst ab 21 Jahren möglich (EWG Nr.3820/85,AETR)
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretischer Unterricht:
Grundunterricht bei Erwei-
terung 6 x 90 min + 10 x 90
min Kl. C Unterricht + 4 x 90 min Kl. CE Unterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + vorgeschriebene Sonderfahrten:
Solo 3 x 45 min Überland, 1 x 45 min Autobahn Zug 5 x 45 min Überland, 2 x 45 min Autobahn, 3 x 45 min Dunkelheitfahrt
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg:
Kl. C 60 min, Kl. CE 60 min
Eingeschlossene Klassen:
C1
Für Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge über 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Außerdem zu beachten:
Gewerbliche Güterbeförderung zum Teil erst ab 21 Jahren möglich (EWG Nr.3820/85,AETR)
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Unterricht:
12 x 90min Grundunterricht + 2 x 90min Unterricht Kl. L
Praktische Ausbildung: entfällt
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg:-
Eingeschlossene Klassen: -
Für Fahrzeuge:
Land- u. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h auch mit Anhängern, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (kennzeichnung). Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h(durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) auch mit Anhängern.
Außerdem zu beachten: -
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Unterricht:
2 x 90 min Grundunterricht + 6 x 90 min Unterricht Kl. T, bei Erweiterung nur 6x90min Grundunterricht
Praktische Ausbildung:
ja, mit Anhänger
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg: 60 min
Eingeschlossene Klassen:
L, M
Für Fahrzeuge:
Land - u. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)
Außerdem zu beachten:
bis zum vollendeten 18 Lebensjahr beschränkt auf 40 km/h
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretischer Unterricht:
12 x 90 min Grundunterricht + 4 x 90 min Unterricht Kl. A,
bei Erweiterung nur 6x90min Grundunterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung+vorgeschriebene Sonderfahrten - 5 x 45 min Überland, 4 x 45 min Autobahn, 3 x 45 min Dunkelheitsfahrt
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg: 60 min
Eingeschlossene Klassen:
A1, M
Für Fahrzeuge:
Krafträder nur bis 25kW und 0,16kW/kg für die ersten 2 Jahre, danach keine Umschreibung notwendig.
Außerdem zu beachten: -
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Unterricht:
12 x 90 min Grundunterricht + 2 x 90 min Unterricht Kl. M
Praktische Ausbildung:
keine vorgeschriebene Stundenzahl
Prüfungsdauer
Prakt. Prfg: 30 min
Eingeschlossene Klassen: -
Für Fahrzeuge:
Kleinkrafträder bis 50 ccm und bis 45 km/h.
Außerdem zu beachten:
Ausbildung und Prüfung auf Automatik Fahrzeug
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretischer Unterricht:
12 x 90 min Grundunterricht + 2 x 90 min Unterricht Kl. B
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung+vorgeschriebene Sonderfahrten-
5 x 45 min Überland, 4 x 45 min Autobahn, 3 x 45 min Dunkelheitsfahrt
Prüfungsdauer
Prakt.Prfg:45 min
Eingeschlossene Klassen:
M und L
Für Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz). Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Anhänger, zulässige Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt.